Ex-Direktor Thierry Rosso und der französische Stromkonzern Electricié de France (EDF) sollen Geldstrafen von insgesamt mehr als 15.000 Euro zahlen. Das Gericht befand sie in vollem Umfang schuldig. Erstens habe die EDF zwei Rohrbrüche im Frühjahr 2015 nicht eindeutig benannt, dies wertete das Gericht als verharmlosende Information der Öffentlichkeit. Und zweitens habe der damalige Direktor des AKW Fessenheim Rosso nicht die geeigneten technischen Mittel eingesetzt, um die Rohrbrüche zu reparieren.
Fünf Umweltschutzverbände hatten wegen falscher Information der Öffentlichkeit und Missmanagement nach den zwei Rohrbrüchen geklagt. Sie jubelten nun über das Urteil. Im Frühjahr 2015 war im AKW Fessenheim ein Rohr gebrochen, bei dem der Maschinenraum überschwemmt wurde.