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15-05-15
Rubrik: Pressebericht, Fessenheim
Rheinwassernutzung: Kühlwasser erhitzt Gemüter beim Akw Fessenheim

Fessenheim-Betreiber legt seine Pläne zur Rheinwassernutzung aus / Sicherheitsbecken fehlt.

FESSENHEIM. Die Zuleitung von Kühlwasser und die Grenzwerte der darin enthaltenen Substanzen sollen für das Akw Fessenheim neu geregelt werden. Nach einer ersten Offenlegung der Pläne durch den Akw-Betreiber Electricité de France (EdF) hat die französische Atomaufsicht nach einer internen Abstimmung ihre Sicht der Dinge ins Internet gestellt.
Noch immer seien die Grenzwerte für radioaktive Elemente und Umweltgifte zu lasch, kritisiert der Trinationale Atomschutzverband (Tras). Im Notfall gebe es keine Auffangbecken für radioaktiv belastetes Abwasser zwischen Akw und Rheinseitenkanal.

Als "schikanös kurz, als einen Akt der Arroganz" bezeichnet Véronique Andreoli, die Geschäftsführerin des Trinationalen Atomschutzverbandes, das Verfahren, mit dem die französische Atomaufsicht ASN ihr Regelungsvorhaben für die Wasserentnahme und Zuleitung für das Atomkraftwerk im elsässischen Fessenheim abgewickelt hat. 2200 Seiten waren binnen 21 Tagen einzusehen. Wer sich mit der Materie genauer befassen wollte, habe zwei Möglichkeiten gehabt: Sich regelmäßig in eines der Rathäuser in und um Fessenheim zu begeben und vor Ort zu lesen. Oder die nicht eben leicht verständlichen Dokumente im Internet durcharbeiten. "Ein Herunterladen der Datei war technisch nicht möglich", kritisiert die Anwältin des Tras, Corinne Lepage, die den Verband bereits bei seiner Klage auf eine Schließung des Akw Fessenheim vertreten hatte.

Lepage, in den 1990er Jahren französische Umweltministerin und zwischen 2009 und 2014 für die Partei Modem (Mouvement démocrate) Europaabgeordnete, hat eine Reihe kritischer Punkte für eine Stellungnahme gegenüber der Atomaufsicht herausdestilliert. Dass die Grenzwerte in weiten Teilen durchaus gesenkt werden sollen, beispielsweise bei Borsäure, für das Umweltgift Hydrazin, bei dem in Verbindungen krebserregenden Morpholin und bei Stickstoff, erkennt sie an. Nur: "In vielen Fällen handelt es sich um symbolische Absenkungen des bisher erlaubten Spektrums", bemängelt Lepage.

Eine Reihe von radioaktiven Stoffen wie Strontium 90 und Jod 129, die sich in der Umwelt oder in Organismen anreicheren, werde indes gar nicht erst erfasst. Dadurch seien sie einer Kontrolle entzogen. Wie könne es zu solchen Lücken kommen, da die geltende Genehmigung für das Akw auf dem Stand der 1970er Jahre ist, als Fessenheim in Betrieb genommen wurde? Sophie Letournel, die Leiterin der für das Genehmigungsverfahren zuständigen ASN in Straßburg, erklärt dazu, ihre Behörde versuche, die Grenzwerte so weit wie möglich zu senken.

Ein weiterer zentraler Streitpunkt: Wird benutztes Kühlwasser in den Rheinseitenkanal zurückgeleitet, gelangen nicht nur chemische Substanzen, Umweltgifte und radioaktive Elemente in das Gewässer. Das Wasser selbst wird erwärmt. Auch hier beschränkt die ASN den bisherigen Spielraum, liegt mit den erlaubten 29 Grad sogar über dem französischen Grenzwert von 28 Grad für Fischgewässer. Auch beim BUND südlicher Oberrhein sieht man die Pläne mit Unbehagen. Für das Ökosystem Rhein sei dieser Grad der Erwärmung eine Gefahr, vor allem bei längeren Hitzeperioden. "Hätten andere Atomkraftwerke am Rhein auf Kühltürme verzichtet", sagt BUND-Geschäftsführer Axel Mayer, "wäre das Gewässer längst biologisch tot."

Lepage legt noch an anderer Stelle den Finger in die Wunde. Auffangbecken, die im Ernstfall einen direkten Übergang kontaminierten Wassers in den Kanal aufhalten könnten, fehlen. Das hat zwar unmittelbar nichts mit der jetzt zr Diskussion stehenden Wasserrichtlinie zu tun. Doc der Einwand zielt auf eine Systemschwäche: Verwaltungstechnisch sollen die neuen Grenzwerte für den Normalbetrieb gelten. Doch sollte es zu einem Ausnahmezustand nach einem nuklearen Unfall kommen, fragt niemand nach Grenzwerten. Dann wäre es gut, wenn verseuchtes Kühlwasser, nicht unmittelbar in den Grand Canal d’Alsace eingeleitet würde.


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