Wie kann die Bevölkerung geschützt werden, wenn es im AKW Fessenheim zur atomaren Katastrophe kommt? Vier Jahre nach dem Atomunfall von Fukushima hat die Strahlenschutzkommission im Bundesumweltministerium ihre Empfehlung für den Katastrophenfall aktualisiert.
Im Auftrag des Landesinnenministeriums muss nun auch das Regierungspräsidium (RP) in Freiburg die Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben prüfen. Hermann Ringhof, Leiter des Katastrophenschutzamtes, hat in dieser Woche erste Überlegungen im Kreistag Breisgau-Hochschwarzwald präsentiert. Es handelt sich um eine Herkulesaufgabe, von der noch nicht feststeht, ob sie überhaupt zu lösen ist. Eine Frist hat das Katastrophenschutzamt nicht – die zwei bis drei Mitarbeiter, die das Regierungspräsidium abstellt, können nur einen Teil ihrer Arbeitszeit dafür einbringen. Sie müssen sich zudem zusätzlich mit den Schweizer Atomkraftwerken Beznau, Leibstadt und Gösgen beschäftigen. Mehr Stellen sind derzeit nicht in Sicht.
Wesentliche Neuerung gegenüber dem bisherigen Katastrophenschutzplan ist die Ausweitung der Evakuierungszonen um die Atomkraftwerke. Bislang war vorgesehen, nach einem schweren Unfall die Bevölkerung im Radius von zwei Kilometern in sechs Stunden zu evakuieren. Nach Fukushima wurde diese Zone auf fünf Kilometer erweitert.
Die Mittelzone, die innerhalb von 24 Stunden evakuiert werden soll, hat nun einen Radius von 20 statt 10 Kilometern. Damit wären auch die westlichen Außenbezirke von Freiburg betroffen. Doch damit sind nur die ersten Planungsradien beschrieben.
Die aktuelle Windrichtung kann das gefährdete Gebiet ständig und in alle Richtungen erweitern. Dafür müsse eine Ausbreitungsrechnung erstellt und Eingreifrichtwert edefiniert werden, sagt Kersten Kott vom Katastrophenschutzamt im RP. Offene Fragen gibt es unzählige: Ist die Bevölkerung in ihren Häusern womöglich besser geschützt als im Auto, das im Stau steckt? Im RP geht man bislang davon aus, dass die meisten Menschen mit ihren Autos fliehen. Der Rest soll mit Bussen abtransportiert werden. Ob die Straßenkapazitäten für solch einen Ansturm ausreichen, darf bezweifelt werden. Sollen vorrangig Kinder und Schwangere aus dem verseuchten Gebiet gebracht werden?, lautet eine weitere Frage. Wie evakuiert man eine Uniklinik und wie ein Gefängnis? Was passiert mit Nutztieren wie Kühen?
Kott schließt nicht aus, dass das RP in einigen Jahren nach der Verarbeitung aller Daten dem Innenministerium signalisieren muss: Nicht machbar! RIX