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19-08-15
Rubrik: Pressebericht, Fessenheim
Wird die EdF entschädigt?

Stilllegung von Fessenheim.

PARIS (bnü). Der französische Verfassungsrat hat das vor wenigen Wochen verabschiedete Energiegesetz geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass Electricité de France (EdF) eine Entschädigung für die Schließung eines Akw verlangen darf. Bislang hatte die französische Regierung die Frage einer Entschädigung für die Stilllegung des Akw Fessenheim stets abgewiegelt. Das Problem steht nun aber wieder im Raum, und diesmal lässt es sich nicht so leicht abhaken.

Vor allem geht es um das älteste der französischen Atomkraftwerke in Fessenheim, das als Gegenleistung für einen neuen Reaktor 2017 abgeschaltet werden soll. Laut Energiegesetz kann EdF künftig nur bis zu einer festgelegten Obergrenze (63,2 Gigawatt) Atomstrom produzieren. Geht jedoch im Laufe des Jahres 2017 der sich im Bau befindliche EPR in Flamanville in der Normandie in Betrieb, liegt EdF über diesem Wert. Zum Ausgleich soll Fessenheim vom Netz – ein Ziel der Sozialisten, das allerdings unter keinem guten Stern steht. Zum einen gibt es immer wieder Verzögerungen beim Bau des EPR, zum anderen könnte EdF fünf Milliarden Euro Entschädigung verlangen. Diesen Betrag bringt der Bericht eines Abgeordneten aus dem konservativen Lager ins Spiel – das eine Stilllegung von Fessenheim bekanntlich zu verhindern sucht.


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