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09-04-17
Rubrik: Pressebericht, Fessenheim
Eilmeldung

Dekret zur Stilllegung von französischem Atomkraftwerk Fessenheim veröffentlicht


Eine Anordnung zur Schließung von Fessenheim wurde am Sonntag im Amtsblatt veröffentlicht.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/dekret-zur-stilllegung-von-franzoesischem-atomkraftwerk-fessenheim-veroeffentlicht--135501566.html?r=188

Stand: 09.04.2017 10:20

Ein Dekret zur Stillegung von Fessenheim wurde veröffentlicht. Die Schließung soll abhängig von der Inbetriebnahme eines anderen Atomkraftwerks in Flamanville geschehen.

In Frankreich ist ein Dekret zur Stilllegung des umstrittenen Atomkraftwerks Fessenheim erlassen worden. Die Anordnung, die am Sonntag im Amtsblatt veröffentlicht wurde, macht die Schließung allerdings von der Inbetriebnahme eines modernen Atomreaktors in Flamanville abhängig. Diese dürfte frühestens 2019 erfolgen.

Le décret sur la fermeture de la centrale de #Fessenheim est signé et publié ce matin au JO. C'est dit c'est fait #transitionenergetique pic.twitter.com/LSR45LI9BB

— Ségolène Royal (@RoyalSegolene) 9. April 2017

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Stand: 09.04.2017 11:20

"Es wurde versprochen, es wurde gehalten." Begleitet von diesem lapidaren Satz hat Frankreichs Umweltministerin Ségolène Royal am heutigen Sonntagmorgen das Erscheinen des Dekrets zur Stilllegung des Akw Fessenheim öffentlich gemacht.

Noch am Donnerstag hatte der Verwaltungsrat des Akw-Betreibers EdF einer vorzeitigen Abschaltung der beiden 40 Jahre alten Meiler im Grundsatz zugestimmt. Den Zeitpunkt des Antrags verlegte EdF trotz Regierungsdrucks auf einen sehr viel späteren Zeitpunkt. Erst sechs Monate vor Inbetriebnahme eines neuen Reaktors, der noch im nordfranzösischen Flamanville gebaut wird und ursprünglich 2012 hätte fertig gestellt sein sollen - des EPR - wollte EdF die Abschaltung des elsässischen Akw besiegeln.

Royal fordert Inbetriebnahme von Flamanville 3 bis 11. April 2020


Infolge zahlreicher Pannen hängt EdF auf der Akw-Baustelle am Ärmelkanal um Jahre ihrem Zeitplan hinterher. Ungewiss war und ist deshalb, wann der einst als Vorzeigeprojekt gedachte Reaktor zu Ende geführt werden kann. Ebenso unsicher ist daher auch, wann Fessenheim vom Netz geht. Konkret räumt Royal dem Energiekonzern eine Frist von drei Jahren ein. Im Gesetzestext heißt es, die Inbetriebnahme von Flamanville 3 müsse spätestens bis 11. April 2020 erfolgt sein.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsrates sah es vor wenigen Tagen noch so aus, als habe EdF nun endgültig die Pläne der Sozialisten durchkreuzt. Es schien kaum noch möglich, dass Staatschef François Hollande bis zum ersten Durchgang der Präsidentschaftswahl in zwei Wochen sein Versprechen einlösen würde.

Royal, Hollandes für die Stilllegung zuständige Ministerin für Umwelt, hat sich den Affront der EdF-Chefs nicht bieten lassen. Freitag verkündete sie über französische Medien, sie werte die Entscheidung des Verwaltungsrates als Zustimmung. Das Dekret sei längst in Auftrag gegeben.

Royal hat Wort gehalten


Royal hat Wort gehalten, der Ankündigung schneller Taten folgen lassen, als wohl Atomkraftbefürworter wie –Gegner für möglich gehalten hätten. Nach vier Jahren des zaudernden Regierens gelingt Hollande auf der letzten Strecke seiner Amtszeit somit ein Paukenschlag.

Freuen sollte man sich allerdings nicht zu früh. Wer Hollande, der für kein zweites Mandat antritt, nachfolgt, könnte das Dekret innerhalb weniger Monate aushebeln. Behalten die Umfragen Recht und zieht Hollandes früherer Wirtschaftsminister Emmanuel Macron in den Elysée-Palast ein, würde er die aktuelle Linie fortführen. Zumindest hat er dies angekündigt. Stimmen die Franzosen in der Stichwahl am 7. Mai jedoch für die rechtsextreme Marine Le Pen oder den konservativen François Fillon, war die Eile auf der letzten Strecke vergebens: Beide halten an der alten Bedeutung der Atomkraft für Frankreichs Energieversorgung fest. Sie wollen Hollandes und Royals ohnehin zaghafte Reform zurückdrehen.

Das Dekret könnte wieder ausgehebelt werden


Selbst wenn das Dekret zur Stilllegung von Fessenheim Bestand hat, so kann die juristische Konstruktion, von der sie abhängt, alle, die seit langem für eine Abschaltung des elsässischen Akw kämpfen, nicht zufrieden stellen.

Royal hat in ihrem Energiegesetz eine Obergrenze für Atomstrom festgeschrieben, die sich am Status quo von 63,2 Gigawatt orientiert. Will der Akw-Betreiber EdF den EPR Ende 2018 oder 2019, wovon inzwischen offiziell die Rede ist, hochfahren, muss eine gleichwertige Kapazität – Fessenheim – vom Netz.

Ungewiss, ob EdF den EPR in Betrieb nehmen kann


Ob es zur Stilllegung kommt, hängt letztlich auch davon ab, ob EdF den EPR in Betrieb nehmen kann. Materialmängel, die von der Herstellung in der französischen Reaktor-Schmiede Le Creusot herrühren, sind nicht hinreichend überprüft. Ungewiss ist, ob die Atomaufsicht des Landes eine Genehmigung für den EPR erteilen wird.

Als eine der ersten reagierte heute die französische Grünen-Politikern Cécile Duflot, und attackierte Royal, in dem sie twitterte, das Dekret besage überhaupt nichts. Eric Straumann, der konservative Präsident und Abgeordnete des Départements Haut-Rhin, zu dem Fessenheim gehört, sprach in einer Pressemitteilung vom "Schwanengesang François Hollandes" auf dem Rücken des Elsass.


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