BREISACH/ELSASS. Zurzeit findet im Elsass ein Anhörungsverfahren zu den Emissionen durch das Akw Fessenheim statt. Dabei geht es um die Wasserentnahme und die Wassereinleitung in den Rheinseitenkanal.
Bis zum 21. Dezember können in Frankreich Gemeinden, Behörden, Institutionen und Einzelpersonen Einspruch erheben. Für Deutschland ist die Einspruchsfrist auf eine Woche, von Montag, 1. bis Montag, 8. Dezember, begrenzt. Bei der 189. Montagswache, die heute, 1. Dezember, von 18 bis 19 Uhr, wieder auf dem Breisacher Neutorplatz stattfindet, will Gustav Rosa einen Entwurf für einen Einspruch der Breisacher Montagsmahnwacher vorlesen.
Der Antrag des französischen Kraftwerksbetreibers EDF, durch den Betrieb der beiden Atomreaktoren in Fessenheim Emissionen in den Rheinseitenkanal und in die Atmosphäre abzuleiten, bedeute für die gesamte Bevölkerung in der Region und darüber hinaus eine unzumutbare Belastung, heißt es in dem Entwurfstext. Mit Erstaunen stelle man zudem fest, dass es nach bisherigen Informationen in den vergangenen Betriebsjahren dafür keine Genehmigung von Seiten der französischen Behörden gegeben habe. Das bedeute eine gravierende Rechtsverletzung, deren Beurteilung man aber den französischen Justizbehörden überlassen wolle.
Die Montagsmahnwacher aus Breisach fordern, dass die für 2016 angekündigte die Stilllegung des Atommeilers schon früher vollzogen wird, denn dann werde auch die Problematik der Emissionen erledigt sein.