Der französische Staatsrat hat erneut eine Schließungsklage gegen das Atomkraftwerk im elsässischen Fessenheim abgewiesen. Geklagt hatte der Trinationale Atomschutzverband.
Nach dem Unfall im japanischen Fukushima 2011 hatte der Trinationale Atomschutzverband (Tras) vor dem höchsten französischen Gericht die Stilllegung des ältesten französischen Akw gefordert. Der Verband, in dem sich Kommunen und Verbände aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich zusammengeschlossen haben, begründete seine Klage mit Sicherheitsmängeln und der Erdbebengefahr am Oberrhein.
Laut einer Mitteilung seien die Argumente aus Sicht des Gerichts haltlos, es bestehe kein Anlass für eine sofortige Schließung der Anlage. Tras-Vertreter hatten nach der Verhandlung bemängelt, dass keine unabhängigen Experten, sondern lediglich Vertreter der Ministerien, der französischen Atomaufsicht und des Kraftwerksbetreibers Electricité de France vor Gericht zugelassen waren.
Ungeachtet dieser Entscheidung bereitet die französische Regierung bis Ende 2016 die Stilllegung des Akw in Fessenheim vor.