Die Wasserentnahme aus dem Rhein und die Einleitung teils radioaktiver Substanzen über das Abwasser aus dem Akw Fessenheim sollen neu geregelt werden. EDF hat einen neuen Antrag gestellt – mit niedrigeren Grenzwerten als bisher.
Die für die Wasserentnahme aus dem Rheinseitenkanal und die Wieder-Einleitung geltende Genehmigung stammt aus der Zeit der Inbetriebnahme des Reaktors vor 36 Jahren und ist längst veraltet. Derzeit können Bürger im Elsass Einblick in die Antragsunterlagen nehmen und Einwände geltend machen – auch Privatpersonen und Behörden aus Deutschland.
Die Betriebsgenehmigung von Fessenheim soll der aktuellen Gesetzgebung angepasst und die Belastung des aus dem Rheinseitenkanal bezogenen Wassers gesenkt werden. So lautet das Ziel. Im Fokus stehen in erster Linie Bor, das dem Kühlwasser in Druckwasserreaktoren zugesetzt wird und im Ernstfall helfen soll, die Kernspaltung einzudämmen, und Tritium, ein radioaktives Isotop des Wasserstoffs, das als krebserregend gilt. Auch in Deutschland kritisierten Umweltschutzverbände die zunehmende Belastung des Grundwassers und des Abwassers im Umfeld von Atomkraftwerken mit Tritium.
Als der Trinationale Atomschutzverband (Tras) 2008 erstmals vor die französischen Verwaltungsgerichte zog, um eine sofortige Stilllegung das Akw Fessenheim zu erwirken, unterfütterte dessen Anwältin Corinne Lepage ihre Klage mit genau diesem Missstand einer veralteten Abwassergenehmigung – und scheiterte.
EDF gibt an, man habe den Ausstoß radioaktiver Substanzen in den letzten 20 Jahren auf ein Hunderstel der ursprünglichen Menge reduziert
Die beantragten neuen Grenzwerte für Fessenheim sind nun niedriger angesetzt als die derzeitige Einleitungsmenge. Sowohl bei Tritium als auch bei Borsäure sollen die Werte sinken, wie Kraftwerksdirektor Thierry Rosso vor der Überwachungskommission Fessenheim unlängst erläuterte. Ganz eliminieren lasse sich Tritium nicht. "In den vergangenen 20 Jahren hat EdF den Ausstoß radioaktiver Substanzen wie Tritium und Carbon 14 auf ein Hundertstel der ursprünglichen Menge verringert", heißt es auf der Internetseite des Stromkonzerns. Im Umkehrschluss sagt das einiges über die Mengen aus, die früher abgegeben wurden.
Bei der Erwärmung des Flusswassers durch die Einleitung aus dem Kraftwerk will EdF laut Antrag seinen Spielraum verringern. Demnach solle die Temperatur des Flusswassers künftig nicht stärker als um drei Grad steigen dürfen. Bei außerordentlichen klimatischen Bedingungen soll ein Maximalwert von 29 Grad gelten. Bislang durfte er die Flusstemperatur in den Sommermonaten um 4, in Herbst und Frühjahr sogar um 6,5 Grad steigern. Die Obergrenze lag bei 30 Grad. EdF ist überzeugt, die vorgeschlagenen Grenzwerte würden gewährleisten, dass "keine negativen Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu befürchten seien."
Für das Ökosystem Rhein ist die Erwärmung eine enorme Gefahr, zumal in Hitzemonaten. "Wenn alle Kraftwerke am Rhein wie Fessenheim auf Kühltürme verzichtet hätten, dann wäre der Rhein biologisch tot", kommentiert Axel Mayer, Geschäftsführer des BUND Südlicher Oberrhein.
Die Antragsunterlagen für das laufende Genehmigungsverfahren sind in den Rathäusern von Fessenheim und einigen umliegenden Kommunen bis 21. Dezember einzusehen. EdF leitet Einwände und Anmerkungen anschließend an die staatlichen Stellen weiterleiten.
http://badische-zeitung.de/nachrichten/suedwest/betreiber-des-akw-fessenheim-beantragen-neue-genehmigung-fuer-kuehlwasserentnahme-aus-dem-rhein--95566597.html